Stellungnahme der FDP zu den tragischen Ereignissen an der Markenstraße
„Entsetzen und Fassungslosigkeit sind im Prinzip zu schwache Begriffe, um meine Gefühlslage zu beschreiben“, sagt die Fraktionsvorsitzende der FDP, Susanne Cichos. „Die tragischen Ereignisse, diese Eskalation an Gewalt an der Markenstraße in Horst müssen Konsequenzen haben“, fordert auch Christoph Klug, für die Liberalen Mitglied im Ausschuss für Prävention, Ordnung und Verbraucherschutz. Die FDP werde daher eine Antrag in der Bezirksvertretung West einbringen und zunächst einen Sachstandsbericht von der Verwaltung einfordern.
„Um keine Zweifel aufkommen zu lassen: Die FDP fühlt sich ihren liberalen Grundsätzen verpflichtet und will an dieser Stelle nicht einen Generalverdacht gegen alle aus Südeuropa bei uns eingereisten Menschen erheben“, so Christoph Klug. Es gebe aber immer wieder Gruppen, die eine Integration nicht wünschen.
Gerade die Markenstraße in Horst sei in den letzten Jahren wiederholt zum Gewalt-Hotspot geworden. Im Juli 2018 kommt es zu einer Massenschlägerei von etwa 50 Menschen rumänischer Herkunft. Im Dezember 2020 rufen Zeugen über Notruf die Polizei: Etwa 15 Personen sollen mit Baseballschläger aufeinander losgegangen sein. Ein 20-Jähriger wird ins Krankenhaus gebracht.
Bereits im Juni 2016 hatte die als liberal und investigativ geltende Zeit unter der Überschrift „Der Häuserkampf“ die Frage aufgeworfen, ob „der SPD-Oberbürgermeister die Kontrolle zurückgewinnen“ kann? „Das müssen wir wieder schaffen“, fordert Susanne Cichos.
„Wir können nicht weiter zusehen, dass die Sozialstruktur in einem Ortsteil wie Horst zu kippen droht“, ergänzt Christoph Klug. Bezirksverordneter Thorsten Garbe musste sich in der Vergangenheit von besorgten Horstern ihre Ängst erklären und ihre Abwanderungsgedanken anhören.
Die FDP werde sich mit dem Problem befassen, werde bei der Verwaltung zum Beispiel hinterfragen, ob in Gelsenkirchener Arbeitslosenstatistiken illegal hier lebende Einwanderer registriert werden. Denn, so erläutert Christoph Klug: „Laut den EU-Regeln können sich Neu-Eingewanderte zur Arbeitssuche bis zu sechs Monate in einem anderen Mitgliedsland aufhalten. Danach haben sie kein Recht zu bleiben, es sei denn, es besteht konkret Aussicht auf einen Arbeitsplatz. Viele, so zeigen es Statistiken, gehen aber trotzdem nicht zurück.“ Die FDP möchte zudem wissen, ob alle gemeldeten Kinder, für die Sozialleistungen bezogen werden, auch wirklich hier leben. „Wir werden uns des Themas Sozialkriminalität annehmen“, so Klug. Denn für die FDP sei es ein No-Go, dass Sozialbetrug von skrupellosen Geschäftemachern organisiert wird.