FDP-Ratsfraktion stellt folgende Prüfanträge an die Stadtverwaltung Gelsenkirchen
1. Aufnahme des upBUs in den Masterplan Mobilität
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten für die Stadt Gelsenkirchen entstehen, wenn das Projekt upBUS in den Masterplan Mobilität aufgenommen wird. Wir nehmen Bezug auf die Investitionsmaßnahme 69005401025001 in der Produktgruppe 5401.
Zur Begründung: Der Mastplan Mobilität soll als verkehrsübergreifendes Konzept sämtliche Arten des Güter- und Personenverkehrs in GE betrachten sowie inter- und multimodale Zusammenhänge herausstellen und fördern und damit die erforderliche Verkehrswende vorbereiten. Das externe Planungsbüro soll bei der Potenzialanalyse für die drei Straßenbahnstrecken den UPbus mit einbeziehen. Ebenso sollen die Bewertungskriterien für beide Systeme kalkuliert werden.
2. Aussetzung der Hundesteuer für den Zeitraum von drei Jahren, für Hunde, die aus dem Tierheim Gelsenkirchen übernommen werden
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten für die Stadt Gelsenkirchen entstehen, wenn Gelsenkirchener Bürger:innen, die einen Hund aus dem Tierheim Gelsenkirchen übernehmen, für die Dauer von drei Jahren von der Hundesteuer befreit werden.
Begründung: Etwa 350 Hunde werden pro Jahr laut Auskunft des Gelsenkirchener Tierheims an die drei Städte Gladbeck, Herne und Gelsenkirchen, für die das Tierheim zuständig ist, vermittelt. Davon bleiben etwa 100 Vierbeiner in Gelsenkirchen. Diese Hunde sind für die neuen Besitzer nicht kostenlos. Sie zahlen dem Tierheim eine Gebühr für entstandene Tierarzt- und Pflegekosten. Gerade in Corona-Zeiten, in denen zahlreiche Menschen durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder andere finanzielle Einbußen mit jedem Euro rechnen müssen, sollte die Stadt die Bürger*innen entlasten. Zudem ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass eine solche Steuererleichterung für die Bürger:innen die Vermittlungsquote im Tierheim erhöhen kann.
3. Wasserspender für die Schulen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten für die Stadt Gelsenkirchen entstehen, wenn alle Gelsenkirchener Schulen - von der Grundschule bis zum Berufskolleg - mit Wasserspendern ausgestattet werden.
Begründung: Trinkbrunnen an allen Schulformen sind ein wichtiger Bestandteil einer bewussten Ernährung. Sie bilden eine ökologische Alternative zu Süßgetränken, Wasser fördert nachweislich die geistige Leistungsfähigkeit der Schüler:innen, Ermüdungserscheinungen und Antriebslosigkeit werden bei regelmäßigem Trinken stark eingedämmt und der Schulranzen wird leichter. Das Bewusstsein für Nachhaltigkeit wird Kindern somit frühestmöglich vorgelebt.
4. Verwaltungslotse für die Wirtschaft
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten für die Stadt Gelsenkirchen entstehen, wenn mindestens ein hauptamtlicher Verwaltungslotse im B2B-Bereich installiert wird.
Zur Begründung: Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und andere Fragen an die Verwaltung zu beschleunigen, möchte die FDP-Fraktion im Bereich der Wirtschaftsförderung einen Verwaltungslotsen im B2B-Bereich installieren. Gerade nach dem Corona-bedingten Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen, sollte die Stadt Gewerbetreibenden innovative, individuelle Unterstützung aus einer Hand anbieten. Ein Verwaltungslotse könnte Anliegen schnellstmöglich in die Verwaltung hineintragen, um einen „Ämtermarathon“ für investitionsfreudige Unternehmen zu vermeiden und den Weg für schnelle Entscheidungsprozesse zu ebnen.
5. Tierfriedhof auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen, ein Grabfeld für einen Tierfriedhof oder die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier eingerichtet werden kann und was die Einrichtung kosten würde.
Begründung: Die FDP-Fraktion setzt sich seit Jahren für einen Tierfriedhof oder ein Mensch-Tier-Grabfeld ein. Die gesetzliche Voraussetzung für letzteres hat das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2015 geschaffen. Demnach dürfen verstorbene Haustiere in einer Urne als Grabbeigabe beerdigt werden. In der Öffnung speziell ausgewiesener Friedhofsteile auch für verstorbene Tiere sieht die FDP-Fraktion auch wirtschaftliche Vorteile für die Stadt, eine Maßnahme, um die sehr hohen Bestattungskosten zu reduzieren.
6. Badeschiff auf dem Rhein-Herne-Kanal
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Installation eines Badeschiffs am Rhein-Herne-Kanal, im Bereich des Bugaparks möglich ist, und wie hoch die Kosten wären.
Begründung: Das Hallenbad in Horst ist stark sanierungsbedürftig, muss mittelfristig wahrscheinlich geschlossen werden. Um am Standort Horst den Bürger:innen langfristig eine attraktive Bademöglichkeit zu gewährleisten, schlägt die FDP-Fraktion vor, ein Badeschiff auf dem Rhein-Herne-Kanal vor Anker gehen zu lassen. Das würde die Attraktivität des Bugaparks erhöhen
und eine weitere touristische Attraktion gerade im Hinblick auf die IGA 2027 im Stadtwesten schaffen.
7. Haltestelle Westerholter Straße
In der Produktgruppe 5402 taucht unter der Investitionsmaßnahme 69025402025025 die Baumaßnahme am Buerschen Waldbogen auf. Dort sollen für 130.000 Euro eine Bushaltestelle und eine Querungshilfe auf der Westerholter Straße errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es sich bei dieser Maßnahme um eine vorübergehende, zeitlich limitierte Bushaltestelle oder eine Dauereinrichtung handelt.
Als Änderungsanträge hat die FDP-Fraktion folgende Forderung formuliert:
1. Einplanung von 20.000 Euro für die Durchführung eines Künstlermonats 2021
Begründung: Während der Corona-Pandemie haben selbstständige Künstler finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Zur Unterstützung der Gelsenkirchener Künstler:innen soll ein stadtweiter Künstlermonat organisiert werden, der die Vielseitigkeit der Kultur in Gelsenkirchen widerspiegelt. Für diese Veranstaltungsreihe sollen 20.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden.
Von der Verwaltung möchte die FDP zudem wissen:
1. Wie steht es um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes?
Dabei interessieren uns folgende Fragen:
- Liegt die Stadt Gelsenkirchen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im vorgegebenen Zeitlimit?
- Welche Verwaltungsleistungen werden in Gelsenkirchen bereits über Verwaltungsportale digital angeboten?
- Kann die Verwaltung bereits eine Aussage darüber machen, wie hoch die Akzeptanz und Nutzung bei den Bürger:innen und Unternehmen ist?
- Kann die Verwaltung bereits etwas dazu sagen, wieviel Zeit und Ressourcen in den bereits etablierten Sparten eingespart werden?
- Wo gibt es Konflikte in der Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommune? Gibt es Probleme bei der Zusammenarbeit, die über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg geht?
Zur Begründung: Bekanntlich verpflichtet das Gesetz Bund, Länder und Kommunen, bis 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen für die Bürger auch digital anzubieten. Insgesamt handelt es sich um 575 zu digitalisierende Leistungen. Die FDP möchte wissen, wie der Start in die neue digitale Welt klappt, da es sich bei dem Gesetzt um einen wichtigen Schritt hin zur Modernisierung und Entbürokratisierung handelt. Die Digitalisierung von Verwaltungsleistung hält dabei insbesondere für die Wirtschaft enorme Potenziale bereit. Schnelle und schlanke Onlineprozesse können die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Gelsenkirchens stärken. Denn bürokratiearme und einfache Verfahren sind ein wichtiger Standortvorteil. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie.
2. Was kosten Redaktion, Druck und Vertrieb der Stadtzeitung Gelsenkirchen?
Dabei interessieren uns folgende Fragen:
- Wie oft erscheint die Stadtzeitung und in welcher Auflage?
- An wen wird die Stadtzeitung verteilt? Wer sind die Adressaten?
- Welches redaktionelle Konzept steht hinter der Stadtzeitung?
- Gibt es eine Resonanz der Leser?
3. Wieviele externe Gutachten wurden in den letzten fünf Jahren jährlich vergeben?
Dabei interessieren uns folgende Fragen:
- Was kosten die Gutachten die Stadt Gelsenkirchen?
- Welche Bereiche decken die Gutachten ab?
- Wie viele dieser Gutachten wurden umgesetzt?
- Wie lange dauert es im Schnitt bis zur Umsetzung?
Zur Begründung: In Zeiten angespannter Haushaltskassen sollte genau überlegt werden, welche Gelder ausgegeben werden. Natürlich kann es für spezielle Bereiche sinnvoll sein, Außenstehende zu beauftragen. Für die FDP stellt sich aber die Frage, ob die Verwaltung nicht auch über Expertise verfügt und so in bestimmten Bereichen hohe Kosten vermieden und die Haushaltskonsolidierung vorangetrieben werden kann.
4. Warum können keine externen Referenten zu Rats-, Ausschuss- und Bezirksvertretungs-Sitzungen zugeschaltet werden?
Dabei interessieren uns folgende Fragen:
- Welche technischen Probleme gibt es, in den Sitzungssälen der Stadt
Gelsenkirchen externe Referenten zu Sitzungen der politischen
Gremien zuzuschalten? - Welche Kosten kämen auf die Stadt Gelsenkirchen zu, wenn sie die
Sitzungssäle entsprechend ausstatten würde? - Welche Umbauarbeiten wären notwendig?
- In welchem Zeitraum könnte ein solches Projekt umgesetzt werden?
Zur Begründung: In der seit März andauernden pandemischen Lage empfiehlt es sich allein aus infektionsschutzrechtlichen Gründen, externe Referenten und Gutachter zu den Sitzungen der politischen Gremien zuschalten zu können. Gerde in diesem Bereich könnten digitale Technologien zur Aufrechterhaltung des Gremienbetriebs beitragen. Digitalisierung ist für die FDP-Fraktion an dieser Stelle weder Spielerei noch Luxus, sondern ein Pflichtprogramm, um handlungs- und entscheidungsfähig bleiben zu können. Und: Eine Zuschaltung von Referenten per Video-Stream spart Reisekosten und schont die Umwelt.